Die sportlichen Leistungen der Feuerwehren im Land tragen Früchte, denn am 12. Dezember 2013 beschloss der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, dass 2014 und 2015 ca. 10 000 € für sportliche Feuerwehrkämpfe auf nationaler und internationaler Ebene bereitgestellt werden.
In einer Presseerklärung der CDU heißt es:
Auf Initiative der Regierungsfraktionen von CDU und SPD stehen für die Jahre 2014 und 2015 erstmals Landesmittel für die Teilnahme von Feuerwehrmannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern an sportlichen Wettbewerben zur Verfügung. Hierzu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Wolf-Dieter Ringguth und der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Ralf Mucha: „Mit dem Landeszuschuss würdigen wir die wichtige Arbeit der Feuerwehren im Land. Konkret wollen die Regierungsfraktionen u. a. Mittel für die Reise- und Transportkosten bei der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen im In- und Ausland zur Verfügung stellen. Davon profitieren sowohl Männer- und Frauen-Feuerwehrmannschaften etwa bei der Feuerwehrolympiade als auch Jugendfeuerwehren bei nationalen und internationalen Wettkämpfen. Die Reisekosten sind oftmals eine große finanzielle Belastung für die Feuerwehren und die Kameradinnen und Kameraden. Dabei gehören die Teams aus unserem Land bei den Vergleichswettkämpfen im Feuerwehrsport oftmals zu den besten Brandbekämpfern. So holten z. B. die Kameradinnen aus dem Team Mecklenburg bei den diesjährigen internationalen Feuerwettbewerben des Weltfeuerwehrverbandes CTIF im französischen Mulhouse die Goldmedaille. Bei der Aufbringung der Reise- und Transportkosten können wir zukünftig etwas entlasten“, erläuterten Wolf-Dieter Ringguth und Ralf Mucha. […]
In der 56. Landtagssitzung der 6. Wahlperiode wurde die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Einzelplan 04; Drucksache 06/2404) des zugehörigen Haushaltsgesetzes 2014/2015 (Drucksache 06/2000 (neu)) verlesen. Im Protokollauszug ist leider nicht zu verzeichnen, dass direkt im Landtag über dieses Thema geredet wurde. Allerdings ist der Verwendungszweck in der Drucksache 06/2404 (Seite 12f) festgelegt:
- Zuschuss für die Teilnahme an Feuerwehrwettbewerben
- Ausschließlich Zuwendungen (§§ 23/44 LHO)
- Übertragbar
-
Veranschlagt sind Ausgaben für Facharbeit und Feuerwehrsport (national und international)
Die konkreten Einsatzzwecke für diese Mittel sind somit beschränkt, welches die Landeshaushaltsordnung (LHO) in §23 und §44 eindeutig regelt. Wichtig für die alle vier Jahre stattfindenden Großereignisse ist die Übertragbarkeit. Außerdem wird extra nochmal darauf hingewiesen, dass die Mittel für nationale und internationale Wettkämpfe eingesetzt werden.
Bei der 57. Landtagssitzung wurde der Einzelplan 04 beschlossen.
Somit können sich alle drei Bereiche der Feuerwehr-Wettbewerbe (Feuerwehrsport, Traditionelle Feuerwehrwettbewerbe und Jugendwettkämpfe) über eine finanzielle Unterstützung bei der nächsten Deutschen Feuerwehr-Meisterschaft freuen.
Wir vom Team Mecklenburg-Vorpommern würden uns natürlich freuen, wenn die Jugendmannschaften aus Dabel und Sarow sich schon in diesem Jahr beim Bundesausscheid für die nächsten Internationalen Jugendfeuerwehrwettbewerbe 2015 in Portugal qualifizieren.